Welche Rechte Sie als Geschädigter haben – und warum Sie bei uns genau richtig sind
Die Grenzregion rund um Nettetal und Kaldenkirchen ist stark frequentiert. Viele niederländische Autofahrer kommen täglich zum Einkaufen oder für kurze Erledigungen nach Deutschland. Wo viel Verkehr herrscht, lassen sich kleinere und mittlere Verkehrsunfälle leider nicht vermeiden – sei es auf Parkplätzen, an Kreuzungen oder im fließenden Verkehr.
Was viele niederländische Fahrzeughalter nicht wissen:
Ereignet sich der Unfall in Deutschland, wird der Schaden nach deutschem Recht reguliert – unabhängig davon, ob Ihr Fahrzeug in den Niederlanden zugelassen ist.
Genau hier entstehen häufig Unsicherheiten, die zu finanziellen Nachteilen führen können.
Unfall in Deutschland bedeutet: Deutsches Schadensersatzrecht
Wenn Sie als Geschädigter mit einem niederländischen Fahrzeug in Deutschland in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gelten die deutschen gesetzlichen Regelungen. Die Anspruchsgrundlagen ergeben sich unter anderem aus:
- dem Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 249 BGB – vollständiger Schadensersatz)
- dem Versicherungsvertragsgesetz (§ 115 VVG – Direktanspruch gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung)
Für Sie bedeutet das konkret:
- Sie haben Anspruch auf ein unabhängiges Kfz-Schadengutachten
- Sie müssen keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
- Auch Wertminderung, Nutzungsausfall, Reparaturkosten oder ein möglicher Totalschaden werden nach deutschem Recht bewertet
- Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist zur vollständigen Regulierung verpflichtet – auch bei einem ausländischen Versicherer
Viele niederländische Geschädigte sind überrascht, wie umfangreich ihre Rechte nach deutschem Recht tatsächlich sind.
Häufige Fehler nach grenzüberschreitenden Unfällen
In unserer täglichen Praxis erleben wir immer wieder, dass Geschädigte aus Unsicherheit:
- sich direkt an ihre niederländische Versicherung wenden
- oder einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren
Dies führt nicht selten zu:
- zu niedrig angesetzten Schadenbeträgen
- nicht berücksichtigten Wertminderungen
- langen Regulierungszeiten
- sprachlichen Missverständnissen
- fehlender Durchsetzung der vollen Ansprüche nach deutschem Recht
Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger schützt Sie genau vor diesen Risiken.
Warum wir als Ingenieurbüro Sven Mühling der richtige Ansprechpartner sind
Wir als Ingenieurbüro Sven Mühling sind als freiberufliches, unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro direkt in Nettetal-Kaldenkirchen, unmittelbar an der niederländischen Grenze, tätig.
Durch unsere Lage und unsere langjährige Praxis haben wir bereits zahlreiche Verkehrsunfälle mit niederländischen und deutschen Unfallbeteiligten erfolgreich begleitet. Wir wissen aus Erfahrung:
- wie deutsche Versicherer regulieren
- an welchen Stellen häufig Kürzungen vorgenommen werden
- wie ein Gutachten aufgebaut sein muss, damit es anerkannt und vollständig reguliert wird
- worauf es bei grenzüberschreitenden Schadenfällen besonders ankommt
Wir arbeiten ausschließlich unabhängig und vertreten ausschließlich Ihre Interessen als Geschädigter – nicht die einer Versicherung.
Verständlich, transparent und auf Augenhöhe
Uns ist wichtig, dass Sie:
- Ihre Rechte klar verstehen
- wissen, welche Schritte sinnvoll sind
- und sich fachlich wie menschlich gut aufgehoben fühlen
Gerade bei einem Unfall im Ausland entstehen schnell Unsicherheiten. Wir sorgen für Klarheit, Struktur und eine sachgerechte Schadenbewertung nach deutschem Recht.
Unser Fazit für Sie als niederländischer Geschädigter
Wenn Sie mit einem niederländischen Fahrzeug in Deutschland – insbesondere im Raum Nettetal / Kaldenkirchen – in einen Verkehrsunfall verwickelt sind, gilt:
- Deutsches Recht. Deutsche Ansprüche. Unabhängige Begutachtung.
Eine frühzeitige Beauftragung eines erfahrenen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen kann entscheidend sein, um Ihre berechtigten Ansprüche vollständig durchzusetzen.
Wir als Ingenieurbüro Sven Mühling stehen Ihnen hierbei kompetent und unabhängig zur Seite.
