2020 betrug der Anteil der geleasten Fahrzeugen bei den Neuzulassungen rund 40%. Die Tendenz ist seit einigen Jahren stark steigend.

Sollten Sie mit Ihrem Leasingfahrzeug in einen Unfall verwickelt sein, müssen Sie einige Dinge  beachten.

Unsere Tipps:

  • Informieren Sie die Polizei um eventuelle Konflikte mit der Versicherung vorzubeugen
  • Dokumentieren Sie das Unfallgeschehen und die Schäden
  • Sichern Sie sich Zeugenaussagen, sofern es möglich ist
  • Informieren Sie umgehend den Leasinggeber bzw. Händler von dem Unfallgeschehen, denn er ist der Eigentümer des Fahrzeugs und kann die weitere Vorgehensweise bestimmen.
  • Informieren Sie Ihre KFZ-Versicherung binnen einer Woche in schriftlicher Form, bei Unfällen mit Personenschaden binnen 48 Stunden
  • Wir raten dazu, auch die gegnerische Versicherung zu kontaktieren und den Unfallhergang aus Ihrer Sicht zu schildern

 Schadensregulierung bei einem unverschuldeten Unfall:

Bei einem unverschuldetem Unfall steht es dem Fahrzeugeigentümer bzw. Leasinggeber zu, Schadensersatzansprüche zu stellen. Alle entstehenden Kosten trägt die KFZ Versicherung des Unfallverursachers. Sollten Sie vertraglich dazu verpflichtet sein, selbst als Fahrzeugbesitzer/ Leasingnehmer die Wiederinstandsetzung des Leasingfahzeugs durchzuführen, müssen Sie diese direkt beim  Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung einfordern. In diesem Fall raten wir, Unterstützung durch einen  Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch zu nehmen. Auch diese Kosten trägt die KFZ Versicherung des Unfallverursachers.

 

Schadensregulierung bei einem mitverschuldeten Unfall:

Tragen Sie eine Mitschuld am Unfall und kann Ihnen diese zweifelsfrei nachgewiesen werden, haften sowohl Sie, als auch die andere Unfallpartei anteilig für sämtliche Schäden am Fahrzeug.

 Schadensregulierung bei einem selbstverschuldeten Unfall:

Hier gilt die Schadensersatzpflicht nach §823 BGB dem Fahrzeugeigentümer gegenüber. Diese besagt: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dies bedeutet, dass Sie, bzw Ihre KFZ-Versicherung für eventuell eintretende Wertminderung und alle anfallenden Reparaturkosten aufkommen müssen.

 Was aber ist bei einem Totalschaden an Ihrem Fahrzeug?

In den meisten Leasingverträgen ist geregelt, das es wirtschaftlich unvernünftig ist, einen Schaden zu regulieren, wenn dieser höher als 60% des Wiederbeschaffungswert ist. Man spricht dann von einem Komplettschaden, oder Totalschaden. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, berechnet der KFZ-Sachverständige.

Dies ist völlig unabhängig vom Schadensrecht, bzw vom Verursacher. Die Abwicklung des Totalschadens obliegt dem Leasinggeber und Eigentümer des Fahrzeugs. Meist kommt es dabei zur Auflösung des Leasingvertrages.

Wer nun aber glaubt, dass die Kosten nun komplett von der KFZ-Haftpflichtversicherung und zusätzlichen Vollkaskoversicherung gedeckt werden, irrt gewaltig!

 Sinn und Zweck einer GAP-Versicherung

Die GAP Versicherung (engl.: Guaranteed asset Protection) schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert des verunfallten Fahrzeugs, welcher von der Vollkaskoversicherung getragen wird und dem aktuellen Ablösewert aus dem aufgelöstem Leasingvertrag.

Gerade bei mittel-und hochpreisigen Fahrzeugen und niedrigen Leasingraten kann dies schnell der Fall sein. Dies gilt übrigens auch für gestohlene Leasing-Fahrzeuge.

Beträgt beispielsweise der Wiederbeschaffungswert 20.000 Euro, die Summe aller offenen Leasingraten jedoch noch 25.000 Euro, entsteht eine Differenz von 5.000 Euro.

Die Vollkaskoversicherung wird zwar den Kaskoschaden begleichen, aber nicht die Differenz aus dem vertraglich vereinbarten Rest- bzw. Buchwert.

Eine Deckung mit GAP ist so lange sinnvoll, wie der Restwert aus dem Leasingvertrag den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigt. Darum raten wir dazu, sofern Sie es sich finanziell leisten können, hohe Leasingraten zu vereinbaren.

Achten Sie unbedingt darauf, dass Schadensrisiko so gering als möglich zu halten. Ein relativ überschaubarer Betrag für eine GAP Versicherung schützt Sie, um hohe Selbstkosten im Fall eines Diebstahls oder Totalschadens auszuschließen.

In vielen Verträgen ist eine solche Zusatzversicherung aber ohnehin Bestandteil. Gerade bei „all Inklusive“ Paketen ist dies der Fall.

Schützen Sie sich als Leasingnehmer mit der zusätzlichen Versicherung präventiv vor Zahlungsaufforderungen und einer drohenden Gefahr von Liquiditätsengpässen gegenüber dem Leasinggeber.