Altschaden

Ein Altschaden ist ein nicht reparierter Fahrzeugschaden.

Anspruchsberechtigter

Der Anspruchsberechtigte eines Fahrzeugs ist der Fahrzeugeigentümer, nicht jedoch der im Fahrzeugschein eingetragene Halter oder Versicherungsnehmer. Als Nachweis gilt der Kaufvertrag und der Fahrzeugbrief. Bei finanzierten Fahrzeugen ist die Darlehen gebende Bank Sicherungseigentümer und somit anspruchsberechtigt. Bei geleasten Fahrzeugen ist der Leasinggeber der Eigentümer und somit anspruchsberechtigt. Um im Schadensfall die Instandsetzung im eigenen Namen geltend machen zu können und um im Streitfall eine Aktivlegitimation vorlegen zu können, muss eine Freigabe beim jeweiligen Fahrzeug-Eigentümer eingeholt werden.

Haftpflichtgutachten

Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Reparaturdauer, Mietwagenklasse, Dauer des Nutzungsausfalls sowie Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer und Restwert des Fahrzeugs. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

 

Haftpflichtgutachten

Bezeichnet eine rechtsichere, neutrale und unabhängige Dokumentation zur Ermittlung der Schadenshöhe bei einem nicht verschuldeten Verkehrsunfall. Dieses Gutachten beinhaltet u.a. die folgenden Informationen: Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, Reparaturkosten nach Herstellervorgaben, Reparaturdauer, Mietwagenklasse, Dauer des Nutzungsausfalls sowie Wertminderung, Wiederbeschaffungsdauer und Restwert des Fahrzeugs. Die Kosten dafür werden von der gegnerischen Versicherung getragen.

 

Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt bei Ihnen vor, wenn Sie in Verbindung mit einem Verkehrsunfall der Geschädigte sind oder Ihr Fahrzeug mutwillig beschädigt worden ist.

Kostenvoranschlag

Dient einer vorläufigen Einschätzung der voraussichtlichen Reparaturkosten, ohne dabei die Wertminderung und den Nutzungsausfall des Fahrzeugs unter Betracht zu ziehen. Die dafür anfallenden Kosten trägt der Auftraggeber zunächst selbst, kann sich diese aber i.d.R. bei einer tatsächlichen Reparatur-Abrechnung von der Kfz-Werkstatt anrechnen lassen. Vorab empfiehlt es sich Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung zu halten.

 

Mehrwertsteuer

Die MwSt. wird nur dann ersetzt, wenn sie tatsächlich angefallen ist (§ 249 II 2 BGB) — also bei der Vorlage einer Reparaturrechnung. Die MwSt. für Dienstleistungen eines Gutachters oder Rechtsanwaltes, wird für Nichtselbständige bei einem Haftpflichtschaden von der Kfz-Versicherung beglichen. Selbständige Personen übernehmen die MwSt.-Zahlung, können diese jedoch bei Ihrem Finanzamt wieder einfordern.

Merkantile Wertminderung (WM)

Das verunfallte Fahrzeug gilt selbst nach einer fachgerechten Instandsetzung als „Unfallfahrzeug“ und weist beim Verkauf i.d.R. einen geringeren Wert auf, als ein unfallfreies Fahrzeug. Die Wertminderung gilt als finanzieller Ausgleich.

Mietwagenklasse

Bei einem unverschuldeten Fahrzeugschaden besteht, für die Dauer der Reparatur, das Recht auf einen Mietwagen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Versicherung. Die Mietwagenklasse richtet sich nach der Fahrzeugklasse des verunfallten Fahrzeugs. Bei älteren Fahrzeugen kann die Mietwagenklasse um ein bis zwei Klassen herabgesetzt werden.

 

Neu für Alt (NfA)

Bei unfallbedingten Reparaturen werden oftmals Neuteile gegen Altteile oder bereits leicht beschädigte Teile ersetzt. Die NfA ist der Vorteilsausgleich (Eigenleistung) den ein Geschädigter entrichten muss, um die dadurch entstandene Wertsteigerung auszugleichen.

 

Notreparatur

Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht, die die Dauer der Ausfallzeit des Fahrzeugs durch eine Notreparatur reduziert. Notreparaturen werden durchgeführt, wenn Ersatzteile oder Ersatzfahrzeuge außergewöhnlich schwer zu beschaffenden sind bzw. die Wiederherstellung der Verkehrssicherheit außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.

 

 

Nutzungsausfallentschädigung

Alternativ zum Mietfahrzeug kann eine Nutzungsausfallentschädigung in Anspruch genommen werden. Diese richtet sich wie bei der Mietwagenklasse, nach der Klasse des verunfallten Fahrzeugs. Der Anspruch auf den Nutzungsausfall gilt erst nach der Fahrzeugreparatur. Die fachgerechte Reparatur lässt sich durch eine Reparaturbestätigung des KFZ-Sachverständigen oder durch die Reparaturrechnung der Werkstatt belegen.

Reparaturkosten (RK)

Die Reparaturkosten stellen eine Einschätzung der gesamten Instandsetzungskosten dar. Sie beinhalten die Kosten für benötigte Ersatzteile, Arbeitslöhne bzw. dem Reparaturaufwand (RA), Lackierkosten und Nebenkosten für eine fachgerechte Instandsetzung.

Reparaturdauer

Bezeichnet die voraussichtliche Reparaturdauer einer sach- und fachgerechten Instandsetzung, ohne die Einberechnung von unvorhergesehenen Verzögerungen. Die Reparaturdauer dient als Grundlage für die Bestimmung des Nutzungsausfalls und der Vorhaltekosten.

Restwert (RW)

Bezeichnet den Wert, den das verunfallte Fahrzeug im nicht repariertem Zustand aufweist. Die Ermittlung erfolgt mittels einer Restwertbörse und stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Ermittlung dar.

Reparaturbestätigung

Die Reparaturbestätigung dient als Nachweis einer sach- und fachgerechten Instandsetzung des Fahrzeugs und schützt den Geschädigten außerdem vor Schwierigkeiten in Verbindung mit künftigen Unfällen, insbesondere dann, wenn die selbe Schadensstelle erneut betroffen wäre.

Steuersatz

Fahrzeuge bis zum Alter von 2 Jahren und Firmenfahrzeuge, werden üblicherweise mit dem Regelsteuersatz bemessen (19% MwSt.); Gebrauchtfahrzeuge bis zum Alter von 5 Jahren, werden üblicherweise differenzbesteuert (2–2,4% MwSt.); ältere Fahrzeuge gelten als steuerneutral (0% MwSt.), da sie nur auf dem Privatmarkt erhältlich sind.

Technische Wertminderung (TWM)

Eine technische Wertminderung liegt vor, wenn bei einer fachgerechten Instandsetzung der Ursprungszustand des Fahrzeugs nicht wiederhergestellt werden kann oder wenn auf Grund des geringen Fahrzeugwertes der Austausch von Fahrzeugteilen nicht gerechtfertigt wäre.

Technischer Totalschaden

Liegt vor, wenn das Fahrzeug durch eine fachgerechte Reparatur technisch nicht mehr in den Ursprungszustand versetzt werden kann bzw. diese Reparatur wirtschaftlich nicht gerechtfertigt wäre.

Teil-Kaskoschaden

Im Falle eines Teil-Kaskoschadens durch Naturphänomene wie Hagel, Überschwemmung oder Sturm sowie bei Diebstahl und einem entstehenden Brand, haben Sie den Anspruch auf Schadensersatz entsprechend Ihrer Versicherungsbedingungen. Häufig beinhaltet der Abschluss einer Teil-Kaskoversicherung Ihres Fahrzeugs eine Selbstbeteiligung. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.

Voll-Kaskoschaden

Als Unfallverursacher können Sie die Kosten für die Reparatur Ihres Fahrzeugs durch den Abschluss einer Voll-Kaskoversicherungspolice bei Ihrer Kfz-Versicherung im vollen Umfang geltend machen. Genauere Informationen enthalten die AKBs der Versicherungsunterlagen.

Vorhaltekosten

Alternativ zum Mietfahrzeug kann ein Gewerbetreibender Vorhaltekosten berechnen, sofern ihm ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht. Dient ein Firmenfahrzeug zur unmittelbaren Gewinnermittlung, können auch durch den Nutzungsausfall entgangene Gewinne sowie Kosten des nicht einsatzfähigen Fahrzeugs, geltend gemacht werden.

Vorschaden

Ein Vorschaden ist ein reparierter Altschaden. Dabei zu unterscheiden ist von einer fachgerechten und einer ordnungsgemäßen Reparatur eines Fahrzeugschadens.

Werkstattwahl

Für eine ordnungsgemäße Reparatur des Fahrzeugs, muss eine Markenwerkstatt oder ein qualifizierter Referenzbetrieb ausgewählt werden.

Wiederbeschaffungsaufwand (WBA)

Wiederbeschaffungswert minus Restwert.

Wiederbeschaffungswert

Bezeichnet den Wert, der für ein in der Ausstattung und Zustand gleichartiges Fahrzeug, auf dem regionalem Markt, aufgewendet werden müsste.

Wiederherstellungsaufwand (WHA)

Summe aus Reparaturkosten und Wertminderung.

Wiederbeschaffungsdauer

Bezeichnet die voraussichtliche Dauer für den Erwerb eines Ersatzfahrzeugs am regionalen Markt. Die Wiederbeschaffungsdauer hat erst Relevanz, wenn das verunfallte Fahrzeug veräußert werden soll oder ein Totalschaden vorliegt.

Wirtschaftlicher Totalschaden

Liegt vor, wenn der Wiederherstellungsaufwand größer ist als Wiederbeschaffungsaufwand.