Jeder 4. Verletzte im Straßenverkehr ist ein Radfahrer. 7% dieser Unfälle gehen darauf zurück, dass die Autotür geöffnet wurde, ohne sich vorher zu vergewissern, dass niemand dabei gefährdet wird.

Gerade in Zeiten, wo die Anzahl der Pedelec und eBike`s stetig zunimmt, steigen auch diese Zahlen proportional.

 Was ist zu tun?

Bei einem solchen Unfall ist es unerlässlich, dass Sie unverzüglich Polizei und Rettungswagen informieren. Ebenso sind Sie gesetzlich verpflichtet, erste Hilfe zu leisten. Bleiben Sie Ruhig und versuchen Sie, beruhigend auf Ihre Mitfahrer einzuwirken.

Sichern Sie die Unfallstelle ab, damit nachfolgende Fahrzeuge gewarnt werden.

Informieren Sie unbedingt binnen einer Woche Ihre KFZ Versicherung!

Welche Versicherung trägt den Schaden?

Da der Unfall durch den Betrieb des PKW´s entstanden ist, ersetzt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Schäden (§ 18 StVG), (§ 115 VVG), (§ 7 StVG). Die bestehende Haftpflichtversicherung der Mitfahrer, durch die der Unfall eventuell verursacht wurde, zahlt nicht.

Gemäß § 14 Abs. 1 StVO muss sich ein Verkehrsteilnehmer beim Aussteigen jederzeit so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Ein Mitverschulden des Radfahrers nach (§ 9 StVG) kann zwar geltend gemacht werden, ist aber nur selten erfolgreich, da es kaum nachweisbar ist.

Strafrechtliche Konsequenzen können natürlich folgen, zumal Fahrlässigkeit eine Rolle spielen könnte. Diesbezüglich sollten Sie dann aber anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Wer zahlt den Schaden am eigenen Fahrzeug?

Sollte auch ein Schaden am eigenen Fahrzeug entstanden sein, wird dieser von der eigenen Vollkaskoversicherung gedeckt, sofern diese abgeschlossen wurde. Eine Teilkaskoversicherung deckt diesen Schaden nicht ab.

Grundsätzlich raten wir daher zur Vorsicht beim öffnen der Türen!

Nach § 14 STVO gilt beim öffnen der Autotüren eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Kommunizieren Sie dies auch mit Ihren Bei- und Mitfahren und bitten Sie diese um erhöhte Achtsamkeit.

Sollten Sie dazu Fragen haben, beantworten wir, vom Ingenieurbüro Sven Mühling,

Ihnen diese jederzeit gerne kompetent und leicht verständlich.