„Wer zum Schadenersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.“
So steht es im bürgerlichen Gesetzbuch §249 Abs.1
Was bedeutet dies konkret für Sie?
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, dürfen Ihnen dadurch keine Nachteile entstehen. Sie haben selbstverständlich Anspruch auf Schadenersatz an Ihrem Fahrzeug. Dies kann die sach- und fachgerechte Instandsetzung sein. Ersatzweise können Sie (BGB §249 Abs.2) einen erforderlichen Geldbetrag verlangen, um die Wiederherzerstellung der beschädigten Sache zu gewährleisten.
Ebenfalls müssen von der gegnerischen Versicherung die anfallenden Gutachterkosten in voller Höhe übernommen werden. Hierbei handelt es sich um sogenannte Beweissicherungskosten.
Dasselbe gilt für den Anwalt für Verkehrsrecht. Auch dieser ist für Sie kostenlos und sollte auch auf jeden Fall in Anspruch genommen werden, da viele Versicherungen sonst dreist Erstattungen kürzen (sehr gerne Stundenverrechnungssätze!). Aber auch hier ist die Voraussetzung, dass die gegnerische Versicherung die Kosten nur vollständig übernimmt, wenn Sie keine Mitschuld an dem Unfall haben.
Aber warum einen Anwalt für Verkehrsrecht?
Wir hören ab und zu von Kunden: “Ich habe einen sehr guten Anwalt und der hat mich auch schon bei meiner Scheidung, meinem Hausbau und sogar meiner Firmengründung betreut”.
Diese Anwälte sind keine Fachanwälte für Verkehrsrecht! Unsere Erfahrung zeigt ganz deutlich, dass es zu einer Verschlechterung ihrer Ausgangsbasis führt und Sie im Endeffekt mit weniger dastehen, als Ihnen eigentlich zusteht, wenn Sie keinen Anwalt für Verkehrsrecht bevollmächtigen.
Sie haben keinen Anwalt für Verkehrsrecht? Kein Problem – kontaktieren Sie uns und wir kümmern uns mit den besten Anwälten für Verkehrsrecht in der Umgebung, als fest eingespieltes Team, um Ihre Regulierung.
Zudem steht Ihnen für die Zeit der Reparatur, oder im Falle eines Totalschadens für den Zeitraum einer Ersatzbeschaffung, eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Hierbei kann der Geschädigte wählen zwischen der Kostenübernahme für einen Mietwagen, oder alternativ eine finanzielle Ausfallpauschale geltend machen.
Auch in diesem Punkt wird Sie Ihr Anwalt für Verkehrsrecht gerne unterstützen und Ihre Rechte vertreten.
In diesem Sinne – eine gute Fahrt wünscht Ihnen Ihr Ingenieurbüro Sven Mühling!